Die Abgeordnete Inge Aures kann aktuell mitteilen: Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen des Freistaats Bayern fließen im Jahr 2020 auch in die Gemeinden des Stimmkreis 408 im Landkreis Kulmbach, Wunsiedel und Bayreuth
Erfreut zeigt sich die Landtagsabgeordnete Inge Aures, dass Gemeinden in den Landkreisen Kulmbach, Wunsiedel und Bayreuth Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen erhalten, um ihre dringenden Finanzbedarfe zu decken. Der Landtag hat dafür im Staatshaushalt für das Jahr 2020 insgesamt Gelder in Höhe von 120 Millionen Euro bereitgestellt. Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen sind, wie Inge Aures erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen.
Entschieden hat über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungs-hilfen am heutigen 05. November 2020 der Verteilerausschuss, ein Gremium aus Vertre-tern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung. In diesem Jahr erhalten die Gemeinden des Landkreises Kulmbach im Stimmkreis 408 folgende Mittel in folgender Höhe:
Thurnau 400 000 Euro
Zudem erhält auch der Landkreis Kulmbach 1 800 000 Euro
Die Gemeinden des Landkreises Wunsiedel im Stimmkreis 408 erhalten Mittel in folgender Höhe:
Die Gemeinden des Landkreises Bayreuth im Stimmkreis 408 erhalten folgende Mittel:
Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung zu tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.
Über die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen hinaus ist es aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion erforderlich, die Kommunen finanziell zu unterstützen, damit diese die Mehrkosten für die neu aufgestockten Gesundheitsämter tragen können sowie in die Lage versetzt werden, Corona bedingte Einnahmeausfälle zu kompensieren.
Insbesondere sollte, betonte Aures, angesichts der sinkenden kommunalen Steuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie auch im kommenden Jahr ein pauschaler Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbsteuer erfolgen. In diesem Jahr stellen dafür der Bund und der Freistaat gemeinsam insgesamt 2,4 Milliarden Euro für die bayerischen Kommunen zur Verfügung. Die Abgeordnete Inge Aures fordert deshalb, dass eine vergleichbare Regelung auch für 2021 gefunden werden muss.