Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen im Jahr 2020

05. November 2020

Die Abgeordnete Inge Aures kann aktuell mitteilen: Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen des Freistaats Bayern fließen im Jahr 2020 auch in die Gemeinden des Stimmkreis 408 im Landkreis Kulmbach, Wunsiedel und Bayreuth

Erfreut zeigt sich die Landtagsabgeordnete Inge Aures, dass Gemeinden in den Landkreisen Kulmbach, Wunsiedel und Bayreuth Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen erhalten, um ihre dringenden Finanzbedarfe zu decken. Der Landtag hat dafür im Staatshaushalt für das Jahr 2020 insgesamt Gelder in Höhe von 120 Millionen Euro bereitgestellt. Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungshilfen sind, wie Inge Aures erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen.

Entschieden hat über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungs-hilfen am heutigen 05. November 2020 der Verteilerausschuss, ein Gremium aus Vertre-tern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung. In diesem Jahr erhalten die Gemeinden des Landkreises Kulmbach im Stimmkreis 408 folgende Mittel in folgender Höhe:

  • Markt Grafengehaig 150 000 Euro
  • Gemeinde Harsdorf 120 000 Euro
  • Stadt Kupferberg 25 000 Euro
  • Markt Marktleugast 600 000 Euro
  • Markt Presseck 770 000 Euro
  • Stadt Stadtsteinach 920 000 Euro
  • Thurnau 400 000 Euro

  • Zudem erhält auch der Landkreis Kulmbach 1 800 000 Euro

Die Gemeinden des Landkreises Wunsiedel im Stimmkreis 408 erhalten Mittel in folgender Höhe:

  • Gemeinde Bad Alexandersbad 650 000 Euro
  • Stadt Arzberg 500 000 Euro (die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung der Auflagen)
  • Stadt Hohenberg a.d. Eger 358 990 Euro
  • Stadt Marktleuthen 570 000 Euro
  • Große Kreisstadt Marktredwitz 3 000 000 Euro
  • Gemeinde Nagel 650 000 Euro
  • Gemeinde Röslau 480 000 Euro
  • Markt Schirnding 700 000 Euro
  • Stadt Schönwald 600 000 Euro
  • Große Kreisstadt Selb 3 700 000 Euro
  • Markt Thiersheim 850 000 Euro
  • Markt Thierstein 420 000 Euro
  • Gemeinde Tröstau 600 000 Euro (die Auszahlung eines Teilbetrags in Höhe von 250 000 Euro erfolgt nach Erfüllung der Auflagen)
  • Stadt Wunsiedel 2 750 000 Euro
  • Zudem erhält auch der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge 1 900 000 Euro

Die Gemeinden des Landkreises Bayreuth im Stimmkreis 408 erhalten folgende Mittel:

  • Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge 1 200 000 Euro
  • Gemeinde Bischofsgrün 80 000 Euro
  • Gemeinde Fichtelberg 500 000 Euro (die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung der Auflagen)
  • Gemeinde Mehlmeisel 200 000 Euro

Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung zu tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.

Über die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen hinaus ist es aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion erforderlich, die Kommunen finanziell zu unterstützen, damit diese die Mehrkosten für die neu aufgestockten Gesundheitsämter tragen können sowie in die Lage versetzt werden, Corona bedingte Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Insbesondere sollte, betonte Aures, angesichts der sinkenden kommunalen Steuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie auch im kommenden Jahr ein pauschaler Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbsteuer erfolgen. In diesem Jahr stellen dafür der Bund und der Freistaat gemeinsam insgesamt 2,4 Milliarden Euro für die bayerischen Kommunen zur Verfügung. Die Abgeordnete Inge Aures fordert deshalb, dass eine vergleichbare Regelung auch für 2021 gefunden werden muss.